Orientierungshinweise
Orientierungs-
hinweise
Erfahren Sie hier alles über das Antragsverfahren zur Kostenübernahme heilpädagogischer Leistungen durch den LVR oder andere Kostenträger.
Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die frühe Förderung von Kindern von 0 bis 6 Jahren bis zum Schuleintritt geregelt sowie auch die Eingliederungshilfe für Schulkinder und Erwachsene.
Zuständig für Antragsverfahren und Kostenübernahme von Frühförderung für Kinder von 0 bis 6 Jahren ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Die Kostenübernahme für die heilpädagogische Frühförderung ist einkommensunabhängig und kann von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.

Der reguläre Ablauf ist wie folgt:
Wenn Sie Förderbedarf bei Ihrem Kind vermuten, oder von der Kita darauf aufmerksam gemacht wurden nehmen Sie Kontakt zu meiner Praxis auf.
- Ein erstes Gespräch oder eine Beratung in meiner Praxis ist kostenlos
- Zum weiteren Verlauf ist ein Rezept vom Kinderarzt für heilpädagogische Frühförderung oder das entsprechende Antragsformular des LVR , erhältlich in der Praxis oder als Download auf den Seiten des LVR, notwendig
- Die Eingangsdiagnostik ( Überprüfung des Entwicklungsstandes ) kann in meiner Praxis durchgeführt werden.
- Beim Ausfüllen der erforderlichen Antragsformulare für den LVR helfe ich Ihnen sehr gerne.
- Nach schriftlicher Bewilligung der Kosten durch den LVR kann die Frühförderung ambulant oder mobil durch meine Praxis beginnen. Die heilpädagogische Förderung findet durchschnittlich einmal wöchentlich oder nach Absprache statt.
- Zunächst wird ein Förderplan erstellt, in dem basierend auf die Diagnose ihres Kindes unter anderem Ziele, Methoden und Art der Förderung dokumentiert werden.
- Ggf. findet nach Ende des Bewilligungszeitraumes ein Verlängerungsantrag und Folgediagnostik statt.
Im Falle einer bereits erfolgten Diagnostik in einem SPZ oder einer Interdisziplinären Frühförderstelle kann die heilpädagogische Frühförderung natürlich trotzdem in meiner Praxis stattfinden.
Wichtig für Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte ist, Sie haben das freie Wahlrecht, und entscheiden selbst in welcher Frühförderstelle die Frühförderung stattfinden soll.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, ich freue mich Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen.
Für Schulkinder sind in der Regel andere Kostenträger zuständig, hier gibt es ein ähnliches Antragsverfahren, sprechen Sie mich an gemeinsam finden wir Ihren Kostenträger.